Donnerstag, 14. Juni 2012

Namensänderung nach Scheidung

Sie haben sich scheiden lassen und wollen Ihren Namen ändern
Dann können Sie:
Ihren Geburtsnamen bzw den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen oder
dem Ehenamen  ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen
voranstellen oder hinzufügen.
Dazu müssen Sie lediglich eine öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem zuständigen Standesamt abgeben. Zuständig ist das Standesamt, welches das Eheregister führt. Die Namenserklärung können von einem Notar oder auch von dem zuständigen Standesbeamten öffentlich beglaubigt werden.